Zutagefördern von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung durch den Markt Essing
28.06.2010
Nr. V 2-642-R-E 13
Wasserrecht;
Zutagefördern von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung des Marktes Essing (Tiefbrunnen II)
B e k a n n t m a c h u n g
Das Landratsamt Kelheim hat dem Markt Essing mit Bescheid vom 05.05.2010, Nr. V 2-642-R-E 13 die Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen II (Grundstücke Fl.-Nr. 383, Gem. Altessing und Fl.-Nr. 93/3, Gem. Randeck) erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.07.2010 bis 09.08.2010 bei der Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein, Hauptstraße 15, 93346 Ihrlerstein während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligung mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).